Der Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 angenommen. Entlastungen bei der Einkommensteuer und höhere Kinderfreibeträge sollen sich kurz vor dem Jahreswechsel bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen auswirken. Der Bundestag beschloss Steuerentlastungen für Vermieter, die vergünstigten Wohnraum anbieten. Der sog. Grundfreibetrag wird rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 € auf 11.784 € angehoben. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 228 € auf 6.612 Euro. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Referat Steuerrecht
11.11.2024