Betriebsrat gründen und aus dem Dienstplan gestrichen: Wenn Arbeitgeber Schadensersatz zahlen müssen

Wer in seinem Betrieb einen Betriebsrat gründen will und danach keine Schichten mehr bekommt, steht nicht rechtlos da. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stellt genau das unter Schutz, und bei Verstößen drohen Strafen.

Das Landesarbeitsgericht München markierte eine klare Grenze. Ein Arbeitgeber muss rund 100.000 Euro zahlen, weil er einen als Minijobber beschäftigten Kellner systematisch benachteiligte und schließlich feuerte, weil dieser einen Betriebsrat gründen wollte. (Az. 11 Sa 456/23, Teilurt. v. 16.04.2025, Schlussurt. v. 04.06.2025).

Der konkrete Fall

Der Student arbeitete seit 2018 in einem Münchner Gastronomiebetrieb. Im Sommer 2021 unternahm er Schritte, um einen Betriebsrat zu gründen. Ende August 2021 ließ sein Arbeitgeber ihn aus dem Dienstplan streichen. Monate später wurde der Betroffene in die die Küche versetzt, und dann fristlos gekündigt. Die Begründung dafür lautete “beharrliche Arbeitsverweigerung”.

Die Richter sahen diese Begründung als vorgeschobenes Konstrukt und erklärten die Kündigung für unwirksam.  Das Urteil ging aber darüber weit hinaus und zeigt: Der gesetzliche Schutz für Betriebsratsgründer ist stärker, als viele Arbeitgeber glauben und kann sogar das Privatvermögen des Chefs einbeziehen.

Versetzung als Druckmittel: Wie Arbeitgeber Kündigungsgründe konstruieren

Die Taktik, die das  Gericht hier aufdeckte, ist nicht selten. Ein Arbeitgeber, der einen unliebsamen Beschäftigten loswerden will, braucht einen Grund. Um den Betroffenen “rauszuekeln”, schafft der Chef dann Arbeitsbedingungen, unter denen der Leidtragende entweder selbst  kündigt oder sich weigert, die Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

Genau dies bezweckte der Arbeitgeber hier, als er den Minijobber in die Küche versetzte. Hier ging es nicht um einen betrieblichen Bedarf, sondern, es war ein gezielter Schritt, um den Betroffenen vor die Tür zu setzen.

Die Richter reden Klartext

Das LAG formulierte diese Praxis des Arbeitgebers unmissverständlich: Die Einteilung in Küchendienste habe „letztlich nur dem Zweck gedient, Druck auf den Kläger auszuüben bzw. eine Kündigung zu provozieren.”

Gleichzeitig verwarf das Gericht das Argument, ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Betriebsratsinitiative und der Kündigung sei nicht erkennbar. Der Student war de facto bereits seit August 2021 aus dem Dienstplan gestrichen worden, und zwar als unmittelbare Reaktion auf seine (völlig legale und legitime) Aktivität.

Der Betriebsrat genießt besonderen Schutz

  • 78 Satz 2 BetrVG schützt Betriebsratsmitglieder ausdrücklich: Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Dieser Schutz gilt auch für Personen, die erst den Wahlprozess anstoßen, also noch gar kein gewähltes Mitglied sein können.
  • 20 Abs. 2 BetrVG verbietet es ausdrücklich, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen zu beeinflussen. Wer als Beschäftigter diese Initiativen unternimmt und danach systematisch benachteiligt wird, kann den ursächlichen Zusammenhang vor Gericht geltend machen.

Beweise finden sich zum Beispiel in Dienstplänen, WhatsApp-Nachrichten, Zuegenaussagen und Schichteinteilungen, die der Arbeitgeber selbst erstellt hat.

KI generiert und überprüft.

Diese Vorgehensweise „rausekeln“ ist bei Führungskräften ebenfalls weit verbreitet. Als Arbeitgeber muss man verstärkt darauf achten, den Prozess der gemeinsamen Trennung im Arbeitsleben, fair und objektiv überprüfbar zu halten.

Wir helfen gern.

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03.09.2026

Uwe Karsten

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