Seitdem Mehrstaatigkeit in Deutschland durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (Juni 2024) leichter möglich ist und die Zahl der Einbürgerungen 2025 erneut deutlich gestiegen ist, stellt sich in unsicheren Zeiten zunehmend eine praktische Frage: Schafft ein zweiter Pass mehr Optionen – auch dann, wenn der Staat wieder stärker auf Dienstpflichten setzt? Der Blick auf die Wehrpflicht zeigt: Ganz so einfach ist es nicht.

Aktuell gilt in Deutschland keine allgemeine Einberufung zum Grundwehrdienst. Mit dem neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vom 22. Dezember 2025 setzt der Gesetzgeber zunächst auf Freiwilligkeit. Seit Anfang 2026 erhalten alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen; verpflichtend beantworten müssen ihn nur Männer, für Frauen bleibt dies freiwillig. Ab dem 1. Juli 2027 sollen Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 verpflichtend gemustert werden. Eine sogenannte Bedarfswehrpflicht kann erst greifen, wenn sich die sicherheitspolitische Lage verschärft oder die Zielzahlen der Bundeswehr nicht erreicht werden und auch dann nur durch ein weiteres Gesetz des Bundestages.

Verfassungsrechtlich ist Art. 12a GG der zentrale Ausgangspunkt. Danach können Männer ab Vollendung des 18. Lebensjahres zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden. Frauen dürfen zwar freiwillig Dienst an der Waffe leisten, eine Verpflichtung von Frauen zum bewaffneten Dienst wäre nach geltendem Recht jedoch nur nach einer Änderung des Grundgesetzes denkbar. Genau hier liegt das eigentliche Szenario einer „Wehrpflicht für alle“: Der Gesetzgeber müsste nicht nur einfachgesetzlich nachschärfen, sondern die geschlechterbezogene Sonderregelung des Grundgesetzes aufbrechen. Dann stellten sich Fragen der Verhältnismäßigkeit (gibt es einen legitimen Verteidigungszweck), der Auswahlgerechtigkeit (keine willkürliche Auswahl) und der Lastengleichheit (faire Lastenverteilung).

Der Blick ins Ausland zeigt unterschiedliche Modelle. Schweden hat ein geschlechtsneutrales System. Die Wehrpflicht gilt dort für Männer und Frauen ab 18 Jahren. Die baltischen Staaten setzen überwiegend noch auf den klassisch männlichen Pflichtdienst mit freiwilliger Öffnung für Frauen. Allerdings wird dort auch eine universelle Dienstpflicht für Männer und Frauen jedenfalls politisch mitgedacht und soll perspektivisch nicht allein am Geschlecht, sondern an die gesundheitliche Verfasstheit Wehrdienstleistender anknüpfen.

Wer sich für den Fall eines verpflichtenden Wehrdienstes zusätzliche Handlungsoptionen sichern möchte, kann durch Mehrstaatigkeit vor allem seine Mobilitätsmöglichkeiten erweitern. Ein verlässlicher Weg, sich einer deutschen Wehrpflicht zu entziehen, ist die doppelte Staatsangehörigkeit zwar nicht zwingend, denn entscheidend bleibt aus deutscher Sicht grundsätzlich, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht – und das ist auch bei einem zweiten Pass der Fall. Allerdings können im Einzelfall weitere Faktoren relevant werden (etwa Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder bilaterale Abkommen), weshalb ein zweiter Pass verschiedene Optionen eröffnet, mehr Mobilität sichert und in Krisenzeiten praktischen Handlungsfähigkeit schafft.

Wer Mehrstaatigkeit anstrebt, sollte daher nicht erst reagieren, wenn politische Szenarien konkret werden, sondern frühzeitig prüfen lassen, welche staatsangehörigkeitsrechtlichen Möglichkeiten bestehen – und welche Pflichten damit perspektivisch verbunden sein können

Referat Öffentliches Recht

09.07.2026

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