Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Bau- und Architektenrecht
Repräsentiert durch zwei Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, die beide auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken können, verstehen wir uns als hochspezialisierte Berater in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechtes und des Architektenrechtes, sei es gerichtlich oder außergerichtlich. Wir vertreten anwaltlich sowohl Bauunternehmen als auch private und öffentliche Bauherren und Architekten und Ingenieure (Objekt- und Fachplaner). Hierbei beraten wir diese insbesondere in folgenden Bereichen:
- Unterstützung von Mandanten bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen (Architekten- und Bauverträge)
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsforderungen bzw. Gewährleistungsansprüchen
- baubegleitende Rechtsberatung