Das Europarecht gewährt den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten weitreichende Grundfreiheiten in jedem Mitgliedstaat.

Diese umfassen die

  • Aufenthaltsfreizügigkeit
  • Warenverkehrsfreiheit
  • Freizügigkeit der Arbeitnehmer
  • Niederlassungsfreiheit
  • Dienstleistungsfreiheit

Vielfach werden diese Rechte verletzt, insbesondere durch eine unzureichende Umsetzung von Richtlinien, die die Mitgliedstaaten verpflichten, die Rechte ihrer Bürger zu achten. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften erfordert die Umsetzung einer Richtlinie, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.

Wir helfen durch unsere umfangreiche europarechtliche Kompetenz bei der Durchsetzung unionsrechtlicher Ansprüche, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden.

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