Wir beraten Sie in allen Fragen zum Öffentlichen Dienstrecht
Das öffentliche Dienstrecht umfasst zum Einen die Rechtsverhältnisse der Beamten als spezielle Bedienstetengruppe des öffentlichen Dienstes, und zum Anderen diejenigen der Tarifbeschäftigten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.
Im Gegensatz zu Beamten, die in einem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, werden tarifbeschäftige Angestellte und Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertragsverhältnisses tätig. Die für die Tarifbeschäftigten relevanten Regelungen stellen eine hoch komplexe Mischung aus dem privaten Arbeitsrecht und dem Beamtenrecht dar. Gerichtliche Auseinandersetzungen werden im Unterschied zur Inanspruchnahme der Verwaltungsgerichte bei Beamten vor den Arbeitsgerichten geführt.
Im Gegensatz zu den Laufbahn-Gruppen im Beamtenrecht gibt es für die Tätigkeiten der Angestellten im öffentlichen Dienst keine derartige Eingruppierung und auch kein starres Anforderungsprofil. Dementsprechend werden die Anforderungsprofile bei jeder Stellenausschreibung neu erarbeitet und bewertet.
Tarifbeschäftigte haben im Gegensatz zum Beamten den Vorteil, dass im öffentlichen Dienst für sie das Recht besteht, zu streiken. Darüber hinaus sind ihre Arbeitsbedingungen wie etwa Arbeitszeiten oder Zuschläge in Tarifverträgen festgeschrieben und können nicht ohne weiteres verändert werden, was bei Beamten durchaus möglich ist.
Für Beamte als auch Tarifbeschäftige gleichermaßen nimmt die Personalvertretung die Interessen der Angehörigen des öffentlichen Dienstes wahr, deren Rechte und Pflichten in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt wird. Die Personalvertretung im öffentlichen Dienst ist das Pendant zum Betriebsverfassungsrecht der Betriebe, so dass auch hier unter anderem Fragen der Mitbestimmung relevant werden.
Im öffentlichen Recht der Tarifbeschäftigten führen wir für Sie unter anderem Verfahren in den Bereichen:
- Arbeitsvertrag,
- Beurteilungen,
- Ein-/Höhergruppierung,
- Nebentätigkeit,
- Umsetzung, Versetzung,
- Tarifrecht,
- Personalvertretungsrecht.