Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht ist das Teilgebiet des Rechts, das sich mit dem Datenschutz befasst. Aufgrund der Einführung der DSGVO und dem BDSG 2018 zum Mai 2018  kommt diesem Rechtsgebiet aktuell viel Aufmerksamkeit zu, obgleich das BDSG in Deutschland schon immer galt.

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere die Verarbeitung der personenbezogenen Daten– zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen.

Zum Datenschutzrecht im weitesten Sinne gehören deshalb alle Gesetze, Vereinbarungen, Anordnungen und Gerichtsentscheidungen, die dem Schutz der Privatsphäre dienen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausgestalten oder den Umgang mit Geheimnissen und personenbezogenen Daten regeln.

Gern unterstützen wir Sie bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei

  • der Umsetzung der DSGVO und BDSG 2018
  • Schulung der Mitarbeiter

Ihre Anwälte zum Datenschutzrecht: