Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie gerne im Bereich des Datenschutzrechts.

Das Datenschutzrecht befasst sich mit den Fragestellungen zu personenbezogenen Daten und gilt als Ausprägung des Persönlichkeitsschutzes normiert unter anderem EU-Primärrechtlich in Art. 7, 8 EU-GrCh unter Berücksichtigung von Art. 8 EMRK sowie grundrechtlich in Art. 2 I GG und Art 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 1 GG.

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere die Verarbeitung der personenbezogenen Daten– zu gewährleisten und einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater Datenverarbeiter zu schaffen.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Umsetzung des betrieblichen Datenschutzrechts
  • Beratung und Vertretung bei Betroffenenrechten (Informationsansprüche, Auskunftsansprüche, Berichtigungsansprüche, Löschungsansprüche)
  • Beratung und Vertretung bei Datenschutzverstößen (sowohl in Bezug auf Schadensersatzklagen, als auch bei Bußgeld- und Strafverfahren)
  • vertragliche Ausgestaltung des Datenschutzrechts (Einbeziehung von datenschutzrechtlichen Vorgaben in zivilrechtliche Verträge durch bspw. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Service level agreements)
  • Beratung bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit oder Auftragsverarbeitung
  • Beratung beim Datentransfer ins Ausland
  • Beratung rund um das Thema Cybersecurity
  • Schulungen rund um das Thema Datenschutzrecht

Ihre Anwälte zum Datenschutzrecht: