Wir beraten Sie in allen Fragen zum Öffentlichen Baurecht

Insbesondere Bauherren, aber auch die diese unterstützenden Architekten, beraten wir im Vorfeld des eigentlichen Baugeschehens umfassend in allen Bereichen des Öffentlichen Baurechtes, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Unterstützung von Mandanten bei der Geltendmachung oder Durchsetzung einer Baugenehmigung im Widerspruchsverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und auch im Antragsverfahren
  • Abwehr von Nachbarschaftsklagen vor dem VG
  • gerichtliche Vertretung in bauordnungsrechtliche Streitigkeiten

Ihre Anwälte zum Öffentlichen Baurecht: