Wir beraten Sie in allen Fragen zum Agrarrecht
Das Agrarrecht, früher auch Bauernrecht genannt, ist mit seinen Schnittstellen zum Zivil-, Straf- und zum öffentlichen Recht besonders umfangreich. Für Landwirte gibt es in diesen Bereichen zahlreiche Spezialnormen, die zu berücksichtigen sind. Wir helfen Ihnen insbesondere bei Fragen
- zu den Fördermittelbescheiden,
- zu Genehmigungen in allen Bereichen,
- zum Landpachtrecht,
- im Rahmen der Vertragsgestaltung,Umwandlung oder Veräußerung Ihrer Unternehmen,
- zum Tiergesundheitsrecht (früher: Tierseuchenrecht),
- zu Ordnungswidrigkeitenverfahren.