Wir beraten Sie in allen Fragen zum Agrarrecht

Das Agrarrecht, früher auch Bauernrecht genannt, ist mit seinen Schnittstellen zum Zivil-, Straf- und zum öffentlichen Recht besonders umfangreich. Für Landwirte gibt es in diesen Bereichen zahlreiche Spezialnormen, die zu berücksichtigen sind. Wir helfen Ihnen insbesondere bei Fragen

  • zu den Fördermittelbescheiden,
  • zu Genehmigungen in allen Bereichen,
  • zum Landpachtrecht,
  • im Rahmen der Vertragsgestaltung,Umwandlung oder Veräußerung Ihrer Unternehmen,
  • zum Tiergesundheitsrecht (früher: Tierseuchenrecht),
  • zu Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ihre Anwälte zum Agrarrecht: