Anette Stapper
Rechtsanwältin
Referat Familienrecht
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Regelungen zum Umgangsrecht sind stets eine Herausforderung. Insbesondere das Wechselmodell führt in Gerichtsverhandlungen meist zu emotionalen Auseinandersetzungen. Auf der einen Seite weckt es die Hoffnung, trotz Trennung der Eltern die Beziehungen zum Kind weitgehend unbeeinträchtigt fortsetzen zu können. Auf der anderen Seite löst es Befürchtungen aus, das Kind könne entwurzelt werden und zwischen die Fronten geraten.

Wir helfen Ihnen eine störungsfrei praktizierte Umgangs- und gleichmäßige Betreuungsregelung zu finden, die dem Kindeswohl am besten entspricht.

Ein anderes, häufig streitiges Thema ist die Überlassung der Ehewohnung (§ 1568a BGB): Danach kann der Ehegatte verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er z.B. auf deren Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte. Der Bundesgerichtshof hat nun in seiner Entscheidung vom 10.03.2021 (BGH XII ZB 243/20) klargestellt, dass der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung erlischt, wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist.

Für eine Beratung in Sachen Ehewohnung, gemeinsame Immobilie und deren Verwertung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Referat Familienrecht

12.01.2022

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