Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle, die die monatlichen Unterhaltssätze für Trennungskinder vorgibt. Danach steigen die monatlichen Beträge für minderjährige Kinder in der  untersten Einkommensgruppe um 15 bis 31 EURO, für Trennungskinder ab 18 Jahre erhöht sich der Mindestunterhalt sogar um 34 EURO. Wie viel Unterhalt genau gezahlt werden muss, hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab.

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier (PDF).

Referat Familienrecht

Dr. jur. Daniel Fingerle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

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