Anette Stapper
Rechtsanwältin
Referat Familienrecht
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Die zum 01.01.2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort hier bei uns als PDF oder auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf (www.olg-duesseldorf.de) abrufbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 €. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu. Die Tabelle wird von allen OLG zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt.

Wir beraten Sie gerne bei veränderten Unterhaltsbeträgen.

Referat Familienrecht

30.12.2021

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