Daniela Freimann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

 

 

 

Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) kamen bei Anlageberatungen von Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken erhebliche Mängel zu Tage. Die BaFin schickte anonyme Testkäuferinnen und Testkäufer zu insgesamt zwölf Banken, um dort an Anlageberatungsgesprächen teilzunehmen.

Dabei fiel auf: In jedem dritten Beratungsgespräch wurden wesentliche Informationsdokumente, die vom Gesetz zwingend vorgeschrieben sind, nicht übergeben. So fehlten mitunter Kosteninformationen und die sog. Geeignetheitserklärung, welche schildern soll, warum das empfohlene Finanzprodukt zum Kunden passen soll. Insbesondere häuften sich diese Beratungsfehler in den höheren Altersgruppen, welche aufgrund vielschichtiger Einzelrisiken zu der besonders verwundbaren Kundengruppe zählten.

Auch wenn die vorgenommene Stichprobe nicht repräsentativ sein dürfte, zeichnet sie ein eindeutiges Bild. Wie sich die Kundinnen und Kunden ohne die ihnen zustehenden Informationen über die Kosten und den schriftlichen Beleg über die Geeignetheit ihres Finanzprodukts selbst ein unabhängiges Bild über ihr Investment machen sollen, ist fraglich. Die BaFin nehme diese Resultate nach eigener Aussage jedenfalls sehr ernst.

Sie haben ähnliche Erfahrungen gemacht? Wir beraten Sie gerne zu den daraus erwachsenden Möglichkeiten!

Referat Steuerrecht

27.12.2021

Quellen:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2112_Mystery_Shopping.html (zuletzt abgerufen am 18.12.2021, 16:37 Uhr)
https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-12/bafin-testkaeufer-beratung-banken-finanzprodukte (zuletzt abgerufen am 18.12.2021, 16:37 Uhr)

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