Eine Patientenverfügung muss möglichst konkret sein
Eine Patientenverfügung ist dazu da, um festzulegen, wie lange und in welcher Art und Weise ein Mensch am Ende seines Lebens behandelt werden möchte. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 09. August 2016, muss die Patientenverfügung jedoch möglichst konkret sein. Ungenaue Aussagen, wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“, sind nicht mehr ausreichend. Die Festlegungen sind ab jetzt nur bindend, wenn einzelne ärztliche Maßnahmen genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar beschrieben wurden. Der Anlass der Entscheidung war der Streit zwischen drei Töchtern über den richtigen Umgang mit der pflegebedürftigen Mutter. Diese hatte einen Hirnschlag erlitten und wird seit dem über eine Magensonde ernährt. Eine der Töchter ist der Ansicht, anders als die anderen Töchter, dass eine Beendung der künstlichen Ernährung nicht dem Willen der Mutter entspricht. Daraufhin hat der BGH nun mit seiner Entscheidung für Klarheit gesorgt. Falls Sie schon eine Patientenverfügung verfasst haben, raten wir Ihnen dringend, diese überprüfen zu lassen. Gern überprüfen wir Ihre bereits vorhandene Patientenverfügung auf Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsprechung, respektive auf Anpassungsbedarf für eine Pauschale von 49,50 € (einschließlich Umsatzsteuer). Ihre Ansprechpartnerin ist Frau RAin Daniela Freimann.
17.08.2016
Daniela Freimann
Rechtsanwältin