Wir beraten Sie in allen Fragen zum Miet-, WEG- und Maklerrecht
Im Bereich des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf qualitativ höchstem Niveau und mit entsprechender fachanwaltlicher Unterlegung.
Im Mietrecht werden auf vertraglicher Grundlage die wechselseitigen Rechte und Pflichten begründet, die den Vermieter und den Mieter von Räumen treffen. Die fundierte Betreuung des Mandats beginnt hier bereits auf der gestalterischen Ebene, da im Wohnraummietrecht durch eine ganze Reihe von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Umso sorgfältiger gilt es im gewerblichen Mietrecht zu betreuen, da hier deutlich weniger Beschränkungen existieren und umso mehr die Interessen des Mandanten bereits bei der vertraglichen Gestaltung Berücksichtigung finden müssen.
Aber auch im laufenden Vertragsverhältnis stehen wir gerne beratend und vertreten zur Seite, sei es bei der
- Verfolgung von Zahlungsansprüchen bis hin zu
- komplexen Mieterhöhungen,
- Fragen der Reichweite einer Nutzungsvereinbarung,
- Konkurrenzschutzverstößen bzw.
- der Vorbereitung oder auch der Abwehr von Vertragskündigungen.
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), im wesentlichen kodifiziert im Wohnungseigentumsgesetz, beschreibt die wechselseitigen Rechtsbeziehungen, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber der Eigentümergemeinschaft, ergänzt von einer Vielzahl von Bestimmungen, bspw. zum Verwalter und zu gerichtlichen Verfahren. Die Bandbreite unserer Betreuung beginnt hier bereits bei
- der gestalterischen Tätigkeit im Rahmen der Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen,
- der Vorbereitung und auf Wunsch auch Begleitung von Eigentümerversammlungen nebst Erstellung von Beschlussvorlagen sowie
- der spezifischen Betreuung des Mandanten, sei es der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft als solcher, im außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeitsfeld.
Die Vielgestaltigkeit der rechtlichen Probleme des Mandanten bringt es hier zwingend mit sich, auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie
- dem Grundbuchrecht,
- der Zwangsvollstreckung und
- dem Insolvenzrecht
über fundierte und ständig aktualisierte Fachkenntnisse zu verfügen.