Daniela Freimann sprach mit Businesstalk Verlags GmbH über den Eurozins-Betrug sowie betroffene Anleger.

Daniela Freimann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Link zum Interview hier.

Anleger beim Anbieter Eurozins aus Stockholm sind möglicherweise Opfer eines Betrugsfalls geworden. Woraus bestand das Angebot von Eurozins?

Daniela Freimann: Eurozins hat diverse Kapitalanlagen angeboten (Festgeld, Investitionen in Gold etc.). Offensichtlich wurden die Kunden gebeten, Geld auf ein Konto – zumeist – im Ausland zu überweisen und ihnen versprochen, dass sodann von dort aus investiert wird.

Inwiefern könnte Eurozins ihre Anleger betrogen haben?

Daniela Freimann: Die Konten liefen auf fremde Namen. Das Geld wurde sodann einfach abgehoben, ohne dass die Investitionen tatsächlich erfolgt sind. Man muss dies wohl als Unterschlagung klassifizieren.

Welches Ausmaß hat der Betrug? Wie viele Anleger sind betroffen?

Daniela Freimann: Das lässt sich von hier schwer abschätzen. Es scheinen jedoch viele Personen betroffen zu sein.

Eurozins wurde 2016 als „Briefkastenunternehmen“ gegründet. Hat sich schon vorher die Unseriösität des Unternehmens abgezeichnet?

Daniela Freimann: Das Unternehmen hat sich wohl häufig der offiziellen Logos von Banken bedient und so Seriosität vorgetäuscht. Sicherlich wäre es sinnvoll, im Vorfeld einer größeren Investition das Unternehmen zu hinterfragen. Das ist wohl aber in den meisten Fällen nicht erfolgt.

Anrufer fordern derzeit die Anleger auf weitere Beiträge auf Schweizer Konten zu überweisen. Sollten Investoren Anzeige erstatten und anwaltlichen Rat einholen?

Daniela Freimann: Die Anleger sollten in jedem Fall schnell handeln und anwaltlichen Rat einholen. Gegebenenfalls können Gelder noch gesichert werden.

Wer kommt als Antragsgegner für Schadenersatzansprüche in Frage?

Daniela Freimann: In Betracht kommen die Hintermänner des Betruges, sofern diese ausfindig gemacht werden können. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die Banken, die die Gelder verwaltet haben, als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Dies wäre für jeden einzelnen Fall zu überprüfen. Teilweise haben Banken schon Gelder zurückgezahlt.

Frau Freimann, vielen Dank für das Gespräch!

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