Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr gern möchten wir Sie über die soeben bekannt gewordenen Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe informieren, der heute in unseren Verfahren eine Entscheidung verkündet hat:

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Bundesgerichtshof unsere Anträge nicht zurückgewiesen hat. Vielmehr hat er die Verfahren zurück ans Oberlandesgericht gegeben. Er hat für das Gericht einige Hinweise erteilt, die es für eine neuerliche Beurteilung des Sachverhaltes zu beachten hat. Genaueres werden wir in den nächsten Tagen erfahren, wenn uns die Entscheidung schriftlich vorliegt und halten Sie insoweit gerne informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. jur. Daniel Fingerle
Inhaber / Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

 

 

Daniela Freimann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz