Zum Schutz unserer Mitarbeiter und Mandanten vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus gelten die folgenden Hygieneregeln:

  1. Die Mitarbeiter sind angehalten, sich nach dem Betreten der Kanzlei die Hände zu waschen oder mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Mitarbeiter halten möglichst immer im Büro und der Cafeteria den Abstand von 1,5 m zueinander. Witterungsabhängig, mindestens aber einmal pro Stunde werden die Räumlichkeiten gründlich gelüftet.
  2. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten, sind die Mitarbeiter angehalten, zu Hause zu bleiben und sich ärztlichen Rat einzuholen. Dies gilt ebenso beim Auftreten von Krankheitssymptomen bei sämtlichen im Haushalt des Mitarbeiters lebenden Mitgliedern bzw. Familienangehörigen.
  3. Mandantengespräche in unseren Räumlichkeiten führen wir grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung durch.
  4. Wir bitten unsere Mandanten, sich beim Betreten der Kanzlei mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln die Hände zu reinigen.
  5. In unseren Besprechungsräumen halten wir einen Abstand von mindestens 1,5 m ein.
  6. Wir lüften und desinfizieren unsere Besprechungsräume sowie die Türklinken regelmäßig.
  7. Auf Wunsch der Mandanten führen wir unsere Besprechungen mit einer Mund-Nase-Bedeckung, welche sowohl für Mitarbeiter als auch Mandanten am Empfang bereitliegen, durch.
  8. Wir verzichten auf das Händeschütteln.

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