Dr. Fingerle – Newsletter Dezember 2020

I. Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantin, lieber Mandant,

die pandemiebedingten Herausforderungen des vergangenen Jahres haben uns als Kanzlei zusammengeschweißt. Wir sind dankbar für jeden individuellen Beitrag, der geleistet wurde, um den Widrigkeiten zu trotzen und dennoch eine höchstmögliche Mandantenzufriedenheit zu gewährleisten und gleichzeitig Wachstum zu generieren.

Wir danken Ihnen für Ihre Treue und die Empfehlungen, die uns erreicht haben! Ihnen und Ihren Lieben wünschen wir ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und einen gelungenen Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021!

Ihr Team von Dr. Fingerle Rechtsanwälte

 

II. Neuigkeiten

Kanzleinachwuchs

Wir züchten unseren Nachwuchs selbst! Daher engagieren wir uns nicht nur in der Referendarsausbildung. Gerne stellen wir Ihnen die prächtigen Produkte unserer Kanzlei Mitarbeiterinnen im Jahr 2020 vor:

Frau Rechtsanwältin Galina Behrens hat einen prächtigen Sohn zur Welt gebracht.

 

Frau Lisa-Marie Köhler (Kauffrau für Büromanagement) hat am Freitag, den 14. August 2020 ihre Tochter Mariella geboren.

 

 

 

 

 

 

Frau Rechtsanwältin Carolin Wagner hat am Montag, den 21. September 2020 ihre Tochter Clara Rosa geboren.

 

 

 

 

 

III. Recht

1. Rechtstipps als Video

Mit folgendem Video möchten wir Ihnen gerne einige aktuell rechtliche Tipps zur derzeitigen Situation mit dem Coronavirus im Bereich Miet-, Makler- und Insolvenzrecht geben: https://youtu.be/JsFYjnQnTsI

 

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2. Arbeitsrecht

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Der Kläger ist bei ihr als Flugzeugführer und Erster Offizier in Teilzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit ist auf 90 % der Vollarbeitszeit verringert. Er erhält eine um 10 % ermäßigte Grundvergütung. Nach den auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträgen erhält ein Arbeitnehmer eine über die Grundvergütung hinausgehende Mehrflugdienststundenvergütung, wenn er eine bestimmte Zahl von Flugdienststunden im Monat geleistet und damit die Grenzen für die erhöhte Vergütung überschritten („ausgelöst“) hat. Die sog. Auslösegrenzen gelten einheitlich für Arbeitnehmer in Teilzeit und in Vollzeit. Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten für die erbrachten Mehrflugdienststunden eine höhere als die bereits geleistete Vergütung. Er ist der Auffassung, die tariflichen Bestimmungen seien unwirksam. Sie behandelten Teilzeitbeschäftigte schlechter als Arbeitnehmer in Vollzeit. Ein sachlicher Grund bestehe dafür nicht. Die Auslösegrenzen seien entsprechend seinem Teilzeitanteil abzusenken. Die Beklagte hält die Tarifnormen für wirksam. Die Vergütung für Mehrflugdienststunden diene dazu, eine besondere Arbeitsbelastung auszugleichen. Sie bestehe erst, wenn die tariflichen Auslösegrenzen überschritten seien.

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2. Steuerrecht

Mehrwertsteuererstattung für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten

Nach Auffassung des EuGH hat Deutschland unter Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und die praktische Wirksamkeit des Anspruchs der nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässigen Steuerpflichtigen auf Erstattung der Mehrwertsteuer dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 170 und 171 der RL 2006/112/EG sowie aus Art. 5 der RL 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige verstoßen, dass es die Anträge auf Erstattung der Mehrwertsteuer abgelehnt hat, die vor dem 30.09. des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahrs gestellt wurden, denen aber nicht die Kopien der Rechnungen oder der Einfuhrdokumente, die gemäß Art. 10 der RL 2008/9 von den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Erstattung verlangt werden, beigefügt sind, ohne die Antragsteller zuvor aufzufordern, ihre Anträge durch die – erforderlichenfalls nach diesem Zeitpunkt erfolgende – Vorlage dieser Kopien zu ergänzen oder sachdienliche Informationen vorzulegen, die die Bearbeitung dieser Anträge ermöglichen. Im Übrigen sei die Klage der Kommission insoweit abzuweisen, als diese auch einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend gemacht habe. … Weiterlesen

IV. Veranstaltungen

Pandemie bedingt finden bei uns im Haus zurzeit keine Veranstaltungen statt. Wir informieren Sie gerne, sobald es bei uns sowohl mit Vorträgen, Vernissagen oder Konzerten wieder weitergeht!

Gerne verweisen wir auf unsere Sammlung von Telefonvortragsreihen, die unsere Mitgesellschafter der Advoselect-Gruppe erstellt haben. Dabei handelt es sich um einen internationalen Zusammenschluss von hochkarätigen Wirtschaftskanzleien in Europa: Advoselect aktuell

Impressum

 Dr. Fingerle Rechtsanwälte
Ferdinand-Lassalle-Str. 22, 04109 Leipzig
vertr. durch den Gesellschafter Dr. Daniel Fingerle

Verantwortlicher Redakteur:
Uwe Karsten, Rechtsanwalt

Assistenz:
David Meissner, Veranstaltungsmanagement

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