Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart heute wie avisiert die Berufungen der Stuttgarter Versicherung zurück gewiesen hat. Wir danken all unseren Mandanten für die Geduld und freuen uns mit Ihnen, ein so gutes Ergebnis erzielt zu haben. Bitte entnehmen Sie die wesentlichen Gründe der beigefügten Pressemitteilung. Sobald uns das ausführlich begründete Urteil vorliegt, werden wir Sie gern informieren.

30.04.2019

Dr. jur. Daniel Fingerle
Rechtsanwalt/Seniorpartner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

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