Lebt der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit kostenfrei in einer dem Unterhaltsverpflichteten gehörenden Wohnung und übernimmt dieser auch die Nebenkosten, so kann darin eine konkludente Naturalunterhaltvereinbarung liegen.

(OLG Koblenz, Beschluss vom 16.5.2018 – 13 WF 99/18)

07.02.2019

Referat Familienrecht

Galina Stefin
Rechtsanwältin

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