Das Start-ab A-Schein.de bietet erkälteten Arbeitnehmer an, sie über den Messenger WhatsApp krank zu schreiben – ganz ohne Arztbesuch.
Dies ist durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbots möglich geworden. Durch die Neuregelung kann ein Arzt einen Patienten ausschließlich über Kommunikationsmedien behandeln – zum Beispiel per Video-Chat. Ein vorheriger persönlicher Kontakt ist damit nicht mehr erforderlich, zumindest wenn es ärztlich vertretbar ist.
Ein Arbeitgeber muss eine Krankschreibung per WhatsApp nicht akzeptieren. Rein formal kann eine Arbeitsunfähigkeit in den meisten Fällen zunächst durch eine eingescannte oder abfotografierte Bescheinigung nachgewiesen werden. Eine Krankschreibung ohne vorherige Untersuchung durch einen Arzt hat aber eine sehr eingeschränkte Beweiskraft. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass die Krankschreibung dann nicht als Nachweis dienen kann.
Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern oder ein Gesundheitsgutachten über den medizinischen Dienst der Krankenkassen einholen lassen. Kooperiert der Arbeitnehmer dabei nicht, spricht das gegen eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Rechtsstreit genügt zunächst der Nachweis des Arbeitgebers, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne vorherige Untersuchung erfolgte. Anschließend muss der Arbeitnehmer anderweitig beweisen, dass er arbeitsunfähig war.
06.02.2019
Referat Arbeitsrecht
Uwe Karsten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht