Wesentliche Änderungen im Verkehrsrecht in 2016 und 2017

Welche Ampel gilt für Radfahrer?

Bisher war oft unklar, wann ein Radfahrer welche Ampel zu beachten hatte. Dies soll nun eindeutiger geregelt sein. Grundsätzlich gilt zukünftig, dass immer die Fahrradampel, wenn eine solche vorhanden ist, beachtet werden muss. Andere Lichtzeichen gelten dann nur für die jeweiligen Fahrbahnabschnitte.

Ist keine Fahrradampel angebracht, gilt für Radfahrer mit den Neuerungen im Verkehrsrecht ab 2017 die Fahrbahnampel für den Autoverkehr. Dies ist auch dann der Fall, wenn Radfahrer einen Radweg benutzen und nicht die Fahrbahn.

Nur noch eingeschränkt von Bedeutung; Die Fußgängerampel dürfen Radfahrer nur dann nutzen, wenn diese eindeutig Fahrräder einbezieht, also ein Fahrradpiktogramm zeigen.

Vereinfacht dargestellt sind ab 01. Januar 2017 also folgende Regeln anzuwenden:

Fahrradampel ist vorrangig zu beachten

Fahrbahnampel, wenn keine Fahrradampel vorhanden ist

Fußgängerampel, wenn eine solche den Radverkehr einschließt

Radfahrer in einer Einbahnstraße – Das ändert sich

Auch eine weitere Änderung im Verkehrsrecht für 2017 betrifft Radfahrer. Bisher wurde der Radverkehr in einer Einbahnstraße oft durch Zusatzzeichen zum eigentlichen Einbahnstraßenschild geregelt.

Sind solche Zusatzzeichen nicht vorhanden, sind immer die Regelungen für den Autoverkehr auch für Radfahrer gültig.

Zeichen, die in einer Einbahnstraße den entgegengesetzten Radverkehr zulassen, wenn eine geringe Verkehrsbelastung besteht und die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrsschilder auf 30 km/h oder weniger beschränkt ist, sind nur noch bis zum 01. April 2017 gültig.

Gefahrguttransporte – Richtlinien wurden grundsätzlich überarbeitet

Zu den größten Änderungen im Verkehrsrecht für 2017 zählt die Anpassung der Richtlinien für Gefahrguttransporte. Sowohl die Vorgaben für den Güterverkehr auf der Straße als auch auf der Schiene sowie für die Schifffahrt wurden grundlegend überarbeitet und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Auch hier steht die Sicherheit im Straßenverkehr im Vordergrund, sodass fast alle Änderungen und Anpassungen mit dem Ziel, diese zu erhöhen, vorgenommen wurden.

Für den Gefahrguttransport auf der Straße, sei es durch LKW, Transporter oder gar in einem PKW, gelten die Vorgaben des ADR, dem Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route.

Dieses „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ regelt im Verkehrsrecht sowohl wie welche Art von Gefahrgut transportiert werden darf als auch die Art der Kennzeichnung, die hierfür angebracht werden muss.

Die überarbeitete Fassung des ADR tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Eine Übergangsfrist besteht bis zum 30. Juni 2017. Ab dem 01. Juli 2017 müssen dann die neuen Vorgaben und Regelungen zum Transport von gefährlichen Gütern angewendet werden.

Ab diesem Zeitpunkt drohen kaut Verkehrsrecht Bußgelder, wenn Fahrer oder Arbeitgeber diese neuen Regelungen nicht beachten.

Die Anpassungen umfassen neben Änderungen der Begrifflichkeiten und der Überarbeitung mehrerer Passagen auch die Einführung neuer Gefahrstoffgruppen sowie deren Kennzeichnung. So wird es fürd den Transport von Lithiumbatterien und polymerisierende Stoffe neue Regelungen sowie neue Kennzettel geben.

Darüber hinaus sind nun die Vorgaben für Fahrzeuge, die Gefahrgut befördern, an die technischen Neuerungen und verwendeten Werkstoffe in der Autoindustrie angepasst.

Des Weiteren ist in der neuen Version des ADR jetzt explizit verdeutlicht, dass beim Be- und Entladen das Verpacken sowie das Befüllen des Transportbehältnisses unter die Aufsichtspflicht des Gefahrgutbeauftragten fallen.

Auch wird nun darauf hingewiesen, dass für eine sachgerechte Sicherung eines Gefahrguttransports der sogenannte CTU-Code angewendet werden soll.

Dieser „Cargo Transport Unit“ Code stellt Packrichtlinien für Güter dar, die vom Bundesverkehrsministerium herausgegeben werden.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte der ADR-Überarbeitung im Überblick:

Neue Regelung zur Zulassung eines Gefahrtransports

Einführung neue Stoffgruppen

Einführung neuer Kennzeichnung

Anpassung der Begriffe in den Richtlinien

Anpassung der sogenannten Sicherheitspflichten von Absender und Empfänger

Einführung neuer Maßnahmen zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Anpassung der Vorschriften für Verpackungen und Tanks

Die wichtigste Änderung in 2016, die es in diesem Zuge ebenfalls zu beachten gilt, betrifft das Bilden einer Rettungsgasse. Von nun an muss die Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen bei zähflüssigem Verkehr immer rechts von der äußersten linken Spur gebildet werden.

Ebenso dürfen seit dem Jahresende 2016 fahrradfahrende Eltern ihre Kinder auf dem Fußweg begleiten. Müssen Kinder laut Gesetzt den Fußweg nutzen, ist es den Eltern nun ebenso gestattet.

Auch eine weitere Änderung befasst sich mit der Nutzung von Verkehrswegen durch Radfahrer. Einige E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h können nun auch auf Fahrradwegen genutzt werden.

Nach der Einigung mit der EU 2016, wird die PKW-Maut auch in Deutschland eingeführt. Derzeit soll dies im Laufe des Jahres 2017, voraussichtlich im Herbst, geschehen. Ein genauer Zeitpunkt steht derzeit jedoch noch nicht fest.

03.01.2017

Uwe Karsten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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