Wege im Home Office sind nicht versichert

Wer im Home Office arbeitet und sich beim Wasserholen den Fuß bricht, kann dafür keinen Arbeitsunfall geltend machen. Das entschied das Bundessozialgericht am 5. Juli in Kassel (Az.: B 2 U 5/15 R). Der Arbeitgeber habe nicht das Risiko zu verantworten, wie der Lebensbereich des Arbeitnehmers gestaltet sei, hieß es zur Begründung. Im konkreten Fall wollte eine Frau vom Arbeitszimmer im Dachgeschoss in die Küche in der Etage darunter laufen, auf der Treppe brach sie sich den Fuß. Das Gericht erklärte, die Arbeit zu Hause nehme einer Wohnung nicht den Charakter der privaten, nicht versicherten Lebenssphäre. Zudem sei es den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung kaum möglich, in der Wohnung gefahrenreduzierende Maßnahmen wie etwa schwarz-gelbe Sicherheitsmarkierungen zu ergreifen.

11.7.2016
Uwe Karsten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz