Überschrift und Eingangsformel
Zunächst muss deutlich werden, um welche Zeugnisart es sich handelt. Daher sollte das Arbeitszeugnis mit „Zeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“ überschrieben sein. Die Eingangsformel enthält die Daten des Arbeitnehmers (vollständiger Name, akademischer Grad, Geburtstag und Geburtsort) sowie Beginn und Ende der Beschäftigung. Die Adresse des Arbeitnehmers gehört wiederum nicht in die Eingangsformel.

Tätigkeitsbeschreibung
Wenn z. B. in der Leistungsbeurteilung gute oder sehr gute Leistungen bescheinigt werden, in der Tätigkeitsbeschreibung dagegen nur einfache oder unwichtige Aufgaben angegeben sind, führt dies regelmäßig zu einer Verschlechterung der ursprünglich guten Leistungsbeurteilung. Die Tätigkeitsbeschreibung sollte daher so detailliert wie möglich abgefasst werden und sich nicht nur auf floskelartige Formulierungen begrenzen.

Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung enthält eine Bewertung von verschiedenen Leistungskriterien. Leistungskriterien sind in aller Regel Fachwissen sowie Weiterbildungen und Arbeitserfolge. Bei Arbeitszeugnissen werden – wie in der Schule – Noten vergeben. Die Notenskala reicht auch hier von „sehr gut“ bis „mangelhaft/ungenügend“. Um den Überblick bei den einzelnen zu bewertenden Leistungen nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, vor Niederschrift des Zeugnisses die einzelnen Leistungen des Arbeitnehmers z. B. anhand einer Checkliste zu bewerten. Zum Beispiel so:  Leistung

sehr gut

gut

befriedigend

ausreichend

mangelhaft/ ungenügend

Fachkenntnisse
Auffassungsgabe
Denk-/Urteilsfähigkeit
Problemlösung
Strategisches Denken
Arbeitsbereitschaft/Initiative
Zuverlässigkeit
Belastbarkeit
Kreativität
Rhetorik
Verhandlungsgeschick
International/Sprachkenntnisse
Lernbereitschaft
Teamfähigkeit
Sozialverhalten
Führungsleistung

Führungsleistung bei Führungskräften bewerten
Die Beurteilung der Führungsleistung beinhaltet z. B. neben den Teamerfolgen auch die Mitarbeiterzufriedenheit sowie die Akzeptanz der Führungskraft. Ferner sollte auch die Anzahl der unterstellten Mitarbeiter mitgeteilt sowie die Bereitschaft der Führungskraft zu personellen Maßnahmen erläutert werden.

Die Beurteilung der einzelnen Leistungen und Fähigkeiten endet dann mit einer „zusammenfassenden Leistungsbeurteilung“. Diese ist die Gesamtnote, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt.

Schlussformel
In der Schlussformel finden sich die Angaben zum Beendigungsgrund (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung etc.) sowie gegebenenfalls ein Ausdruck des Bedauerns des Arbeitgebers über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ein Dankeschön für die erbrachte Arbeitsleistung inklusive guter Wünsche für die Zukunft.

Zu beachten ist hier, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hat, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis seinen Dank, sein Bedauern über das Ausscheiden sowie Zukunftswünsche ausspricht. Fehlt also dieses Element, ist dies ein Hinweis darauf, dass es im Arbeitsverhältnis Unstimmigkeiten gab.

3.3.2016

Uwe Karsten

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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