Der Bundestag hat am 17.12.2015 ein Gesetz beschlossen, das es Verbraucherverbänden sowie bestimmten anderen Verbänden und Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern ermöglicht, gegen Datenschutzverstöße von Firmen vorzugehen, d.h. diese abzumahnen oder zu verklagen.

Das Gesetz zielt auf einen verbesserten Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten etwa zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken.

Die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird daher künftig noch wichtiger, da ansonsten teure Abmahnungen drohen.

Hans Herbert Coen

Rechtsanwalt

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