Galina Behrens
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Referat Ordnungswidrigkeitenrecht
Referat Reiserecht

 

Anspruch auf Auskunft über Identität des leiblichen Vaters

Eine leibliche Mutter ist auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Dies hat der Bundesgerichtshof am 19.1.2022 entschieden (Az.: XII ZB 183/21).

Anspruchsgrundlage für die begehrte Auskunft ist die Bestimmung des § 1618 a BGB, nach der Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig sind. Auch wenn die Vorschrift keine konkreten Sanktionen bei einem Verstoß vorsieht, so der BGH in seiner Begründung, können Eltern und Kindern aus ihr wechselseitig Rechtsansprüche erwachsen.

Dass die Antragsgegnerin wegen der Adoption der Antragstellerin und dem aus § 1755 Abs. 1 S. 1 BGB folgenden Erlöschen des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter der Antragstellerin ist, stehe dem Anspruch nicht entgegen. Denn das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter sei vor der Adoption entstanden.

Referat Familienrecht

12.05.2022

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