Liebe Mandanten,

zunächst hoffen wir, dass Sie mit Ihren Familien gut durch diese schwierige Zeit kommen.

Wir wenden uns heute mit folgender Thematik an Sie:

In den vergangenen beiden Wochen mussten wir feststellen, dass die Stuttgarter Versicherung einen Strategiewechsel vorgenommen hat. Bisher hat sie in den Verfahren, in denen wir uns als anwaltliche Vertreter angezeigt hatten abgewartet. Aktuell mahnt die Stuttgarter Versicherung mit der Androhung, nach Ablauf der ausgesprochenen Zahlungsfrist, das Darlehen und/ oder die Grundschuld zu kündigen und die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben.

Sollten Sie eine derartige Mahnung erhalten haben, müssen Sie sehr schnell reagieren, um Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung, Lohnpfändung etc.) abzuwenden. Gern helfen wir Ihnen. Melden Sie sich einfach bei uns und wir besprechen die möglichen Vorgehensvarianten.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz