Wenn Mitarbeiter immer wieder durch zahlreiche Kurzerkrankungen auffallen, steht schnell das Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM) im Raum. Die erfolgreiche Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) setzt vor allem eine gute Struktur voraus.
1. Schritt: Fehlzeiten prüfen Nicht bei jeder kurzen Arbeitsunfähigkeit Ihrer Kollegen ist gleich an ein BEM zu denken. Vielmehr ist ein BEM nur dann durchzuführen, wenn
2. Schritt: Krankheitszeiten erfassen Rechnen Sie 12 Monate zurück. Denn nur, wenn Sie die Krankheitszeiten der vergangenen 12 Monate im Auge haben und erfassen, wissen Sie bzw. weiß Ihr Arbeitgeber, ob er ein BEM durchführen muss. 3. Schritt: Arbeiten Sie mit Ihrem Arbeitgeber zusammen Stellt Ihr Arbeitgeber fest, dass bei einem Arbeitnehmer ein BEM durchzuführen ist, darf er nicht allein handeln. Er muss mit Ihnen als Betriebsrat, dem betroffenen Arbeitnehmer und eventuell der Schwerbehindertenvertretung klären, welche Maßnahmen im Rahmen des BEM durchgeführt werden sollen. Hier sollten Sie dahin gehend auf Ihren Arbeitgeber einwirken, dass er nicht gleich alle Beteiligten – also den Arbeitnehmer und die angesprochenen Stellen – an einen Tisch setzt. Das wäre unter Umständen noch zu früh. Zunächst sollte er nur Betriebsrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung herantreten und darauf hinweisen, dass bei einem Arbeitnehmer die Durchführung eines BEM ansteht. 4. Schritt: Sprechen Sie mit den übrigen Beteiligten Als nächstes muss der MA mit ins Boot geholt werden. Der Arbeitgeber sollte ihn schriftlich zu einem Gespräch über das BEM einladen. BR sollte an dem Gespräch teilnehmen, es sei denn, dass der MA sich ausdrücklich gegen die Anwesenheit ausspricht. 5. Schritt: Sprechen Sie mit den übrigen Beteiligten Hat sich der MA mit der Durchführung des BEM einverstanden erklärt, können Sie sich mit ihm zusammensetzen. Ziel ist es, gemeinsam die zu treffenden Maßnahmen zu besprechen. 6. Schritt: Legen Sie konkrete Maßnahmen fest Am Ende des gemeinsamen Gesprächs sollten Sie dann gemeinsam festlegen, welche Maßnahmen konkret getroffen werden, um die Arbeitskraft des MA zu erhalten. 7. Schritt: Effizienzkontrolle nicht vergessen Wurden mit dem MA bestimmte Maßnahmen im Rahmen eines BEM festgelegt, kontrollieren Sie spätestens nach 6 Monaten zusammen mit Ihrem Arbeitgeber, ob die Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung haben. Prüfen Sie in diesem Rahmen, ob sich die Arbeitskraft des MA verbessert hat und ob er weniger Krankheitszeiten zu verzeichnen hat. Checkliste: Die wichtigsten Schritte beim BEM
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04.06.2018
Referat Arbeitsrecht
Uwe Karsten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht