Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantin, lieber Mandant,

wir hoffen, das neue Jahr 2018 hat für Sie trotz „Frederike“ nicht allzu stürmisch begonnen. Nach zahlreichen Neujahrsempfängen haben wir schon wieder volle Kraft für Sie aufgenommen und freuen uns auf die gemeinsamen Projekte, in denen wir Ihnen zur Seite stehen dürfen.

Ein neues Jahr ist immer mit guten Vorsätzen verbunden. Gestatten Sie uns insofern, Ihnen folgenden Impuls zu geben:

Nehmen Sie sich die Erstellung Ihres Testamentes nebst Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für das Jahr 2018 vor! Es ist ein Muss für jeden Unternehmer, Ehepartner und erst recht bei Vorhandensein von Abkömmlingen.

In unserer Praxis haben wir im vergangenen Jahr wieder an Hand mehrere Fälle erleben dürfen, wie sehr ein professionell gestaltetes Testament zur Umsetzung des Mandantenwillens und zur Streitvermeidung unter den Erben beitragen kann.  Mit einer Vorsorgevollmacht gewährleisten Sie, dass für Sie Entscheidung getroffen werden können, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind (zum Beispiel Demenz, Koma, etc.). Auch tragen Sie enorm zur Entlastung Ihres persönlichen Umfeldes bei, wenn Sie diesen klaren Anweisungen in Bezug auf Ihre Behandlungswünsche erteilen. Der Druck, über eine lebenserhaltende Maßnahme entscheiden zu müssen, stellt für die Lieben eine erhebliche Belastung dar und kann diesen durch eine entsprechende Patientenverfügung genommen werden.

Gerne stehen Ihnen der Unterzeichner hat und auch Frau Kollegin Freimann – diese nach Rückkehr aus ihrem Erziehungsurlaub – in allen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge zur Verfügung. Wir beide haben für Sie die Prüfung zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich abgelegt und erwarten noch in diesem Jahr die Verleihung unserer entsprechenden Titel.

Wie immer, haben wir nachfolgend einige aktuelle Rechtsprechungshinweise für Sie zusammengestellt. Auch würden wir uns sehr freuen, Sie bei unserem After-Work-Konzert am 16. Februar oder bei unserer nächsten Vernissage am 22. März 2018 persönlich begrüßen zu dürfen.

Mit besten Grüßen

 

Dr. jur. Daniel Fingerle
Rechtsanwalt/Seniorpartner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Den vollständigen Newsletter 1/2018 finden Sie hier.

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz