Das jährlich einmal gezahlte Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht nicht das Elterngeld; diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes vielmehr als sonstige Bezüge außer Betracht.
(BSGE, Urteil vom 20. Juni 2017 – B 10 EG 5/16 R)
01.08.2017
Referat Familienrecht
Dr. Daniel Fingerle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familenrecht