Das jährlich einmal gezahlte Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht nicht das Elterngeld; diese Gelder bleiben bei der Bemessung des Elterngeldes vielmehr als sonstige Bezüge außer Betracht.

(BSGE, Urteil vom 20. Juni 2017 – B 10 EG 5/16 R)

01.08.2017

Referat Familienrecht

Dr. Daniel Fingerle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familenrecht

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