Die umfangreichen Möglichkeiten der Additiven Fertigung gestatten es, oft schon mit einfachen Mitteln Teile aus einer 3D-Vorlage herzustellen. Handelt es sich dabei aber um Teile oder Designs, die gewerblichen Schutzrechten unterliegen, kann das schnell zu Problemen führen, über die sich derjenige, der die Teile herstellt, oft gar nicht im Klaren ist.

– Artikel unseres Rechtsanwalts Hans Herbert Coen im Fachmagazin Additive Fertigung – x-technik. (PDF)

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz