Flexible Vergütung: In vier Schritten vereinbaren Sie die Ziele genau richtig

Nur wer sich Ziele setzt, kann sie auch erreichen.

Bonus trotz schlechter Leistung?
Zielvereinbarungen sind ein wirksames Mittel, um lethargische Mitarbeiter wieder auf Trab zu bringen. Als Arbeitgeber müssen Sie aber höllisch aufpassen: Treffen Sie eine unwirksame Zielvereinbarung, müssen Sie nächstes Jahr auch dann den ausgelobten Bonus zahlen, wenn Ihr Mitarbeiter die gesteckten Ziele nicht erreicht.

4 Schritte, mit denen Sie das verhindern:

Schritt 1:
Treffen Sie eine Rahmenvereinbarung mit Ihrem Mitarbeiter – und zwar schriftlich, damit Sie den Inhalt nachher auch beweisen können. Bei neuen Mitarbeitern sollten Sie diese Vereinbarung gleich im Arbeitsvertrag treffen.
Schritt 2:
Möchten Sie erstmals Zielvereinbarungen einführen, sollten Sie zunächst auf eine befristete Absprache setzen.
Schritt 3:
Bei der Vereinbarung von Zielen gilt: Maximal 20 % der üblichen Vergütung dürfen als leistungsbezogener Bonus gezahlt werden.
Schritt 4:
Aufgrund der mit Ihrem Mitarbeiter getroffenen Rahmenvereinbarung müssen jährlich im Voraus die Ziele neu gesteckt und vereinbart werden. Für 2018 spätestens bis zum 31.12.2017.

So gehen Sie mit System an die Zielvereinbarung heran
Nicht jedes Ziel ist für Ihre Firma gleich wichtig. Bereiten Sie sich auf das Zielvereinbarungsgespräch vor, indem Sie sich diese Fragen beantworten:

  • Welches Ziel soll ihr Mitarbeiter erreichen?
  • Warum ist das Ziel für Ihre Firma so wichtig?
  • Wie können Sie Ihrem Mitarbeiter das Ziel am besten vermitteln?
  • Was braucht Ihr Mitarbeiter, um das Ziel zu erreichen?
  • Wie soll die Umsetzung erfolgen?

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

9.6.2017

Uwe Karsten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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