Galina Behrens
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Referat Ordnungswidrigkeitenrecht
Referat Reiserecht

 

Große Diskussion in der familienrechtlichen Praxis birgt stets die Frage, ob eine arbeitsrechtliche Abfindung beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, weil die Umstände des Einzelfalls relevant sind.

Das OLG Saarbrücken hat mit seinem Beschluss vom 11.1.2022 – 6 UF 91/21 nun konkretisiert bestätigt, dass die einem Ehegatten anlässlich der Auflösung eines Arbeitsvertrags zugeflossene Abfindung bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu beachten ist, soweit diese Abfindung bei keiner Unterhaltsregelung berücksichtigt wurde und der Zugewinnausgleichspflichtige darauf weder zur Deckung seines eigenen Unterhaltsbedarfs noch für seine minderjährigen Kinder angewiesen war.

Referat Familienrecht

23.08.2022

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