Galina Behrens
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Referat Ordnungswidrigkeitenrecht
Referat Reiserecht

 

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.12.2021
– C-146/20, C-188/20, C-196/20 –

Aus der Entscheidung folgt die Verpflichtung der Fluggesellschaften bei Vorverlagerung um mehr als eine Stunde die Fluggäste über die aus Art. 8 I VO Nr. 261/2004 resultierenden Rechte zu informieren. Damit fügt der EuGH eine weitere Kategorie in die VO Nr. 261/2004 ein, die systematisch nicht angelegt ist.

Die Vorverlegung ist als erheblich anzusehen, denn sie kann für die Fluggäste in gleicher Weise wie eine Verspätung zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen. Eine solche Vorverlegung nimmt den Fluggästen die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen und ihre Reise oder ihren Aufenthalt nach Maßgabe ihrer Erwartungen zu gestalten. So kann die neue Abflugzeit den Fluggast u. a. zwingen, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Flug zu erreichen; es kann sogar sein, dass er, obwohl er alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, das Flugzeug nicht nehmen kann.

Sind für den Fluggast somit die Unannehmlichkeiten des frühen Fluges zu hoch, kann er einen späteren Flug wählen oder die Erstattung des Flugpreises verlangen.

Referat Reiserecht

12.08.2022

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