Das Arbeitsgericht Weiden hat in seinem Anfang Juli 2019 veröffentlichten Urteil entschieden: Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung per Einschreiben Rückschein versenden, haben Sie keinen Beweis in der Hand, dass die Kündigung auch wirklich zugegangen ist. Nur Zustellung per Boten, Übergabe vor Zeugen oder per Gerichtsvollzieher sind damit wirklich sichere Wege, um eine Kündigung zuzustellen (Arbeitsgericht Reutlingen, Urteil vom 19.3.2019, Az. 7 Ca 89/19).

11.07.2019

Referat Arbeitsrecht

Uwe Karsten
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Referat Vereinsrecht und Datenschutz

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz