Zwischenzeitlich liegt uns der Volltext des Urteils von der 8. Kammer des LG Stuttgart in den Verfahren gegen die Stuttgarter Versicherung vor.

Das Gericht hat darin

festgestellt, dass die Mandanten das Darlehen nicht mehr bedienen müssen.

  1. die Stuttgarter Versicherung verurteilt, den Betrag zu erstatten, den die Mandanten aus eigenen Mitteln aufgebracht haben (sogenannter Eigenanteil von ca. 100 € je Photovoltaikanlage und Monat). Hiervon in Anzug gebracht wurden Beträge, die Mandanten vom Wüstenroth – Konto gegebenenfalls selbst entnommen haben oder die noch auf dem Konto vorhanden gewesen sind.
  2. festgelegt, dass die Mandanten die Photovoltaikanlage an die Stuttgarter Versicherung zurück geben müssen.

Das Gericht ist für die Verurteilung nahezu sämtlichen Argumenten unsererseits gefolgt. Es hat unter anderem festgestellt, dass

Sie als Verbraucher und nicht als Unternehmer zu betrachten sind,

  1. das Darlehen und der Kauf der Photovoltaikanlage ein verbundenes Geschäft darstellen,
  2. die Stuttgarter Versicherung und die Eurosolid konstitutionell zusammengewirkt haben,
  3. das Darlehen von uns wirksam angefochten worden ist,
  4. die Eurosolid arglistig über die zu erwartenden Erträge getäuscht hat
  5. die Stuttgarter sich die diese arglistige Täuschung zurechnen lassen muss.

Mithin haben wir in der 1. Instanz alles erreicht, was zu erreichen war. Wir gratulieren allen Klagemutigen zur gewonnenen 1. Instanz und danken für das entgegengebrachte Vertrauen! Wir sind überzeugt, dieses Ergebnis auch in einer etwaigen 2. Instanz halten zu können, falls die Stuttgarter Versicherung Berufung einlegen sollte. Damit ist jedoch zu rechnen.

Dr. jur. Daniel Fingerle
Rechtsanwalt/Seniorpartner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht

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