1. Die Pfändung von rückständigen Kindesunterhalt eines volljährigen Kindes aus der Zeit seiner Minderjährigkeit mindert die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners in Bezug auf laufenden Unterhaltsansprüche seiner Ehefrau.

(OLG Koblenz, Beschluss vom 17.5.2017 – 13 UF 7/17)

  1. Die durch den Besuch eines sog. „pädagogischen Mittagstisches“ durch ein Schulkind entstehenden Aufwendungen stellen keinen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes dar, wenn sich die pädagogische Förderung auf den Erwerb sozialer Kompetenzen beschränkt, da deren Vermittlung üblicherweise zu den Ur eigenen Elternaufgaben gehört.

(OLG Bremen, Beschluss vom 23.11.2017-5 UF 54/17)

Referat Familienrecht

28.03.2018

Galina Stefin
Rechtsanwältin

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