Sehr geehrter Mandantinnen und Mandanten,

heute ist uns nun endlich die Begründung der Entscheidung zugegangen, welche der Bundesgerichtshof am 26.10.2021 getroffen hat. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass der Bundesgerichtshof unsere Rechtsauffassung in weiten Teilen und wichtigen Punkten bestätigt hat. Das macht uns begründete Hoffnung, sowohl die laufenden als auch künftige Verfahren zu einem positiven Ende zu führen. Zusammenfassend kann man Folgendes festhalten:

  • Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die Stuttgarter Versicherung mit ihren Äußerungen im Rahmen des 2. Powerday ihre Rolle als Kreditgeber überschritten hat. Dies bedeutet, dass im Grundsatz ein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verletzung einer Aufklärungspflicht durch die Stuttgarter Versicherung gegeben ist. Allerdings ist für jeden einzelnen Kläger/ jede einzelne Klägerin nachzuweisen, dass ihm/ ihr die Aussagen der Stuttgarter Versicherung vom Powerday bekannt gewesen sind.
  • Weiter bestätigt der Bundesgerichtshof, dass alle unsere Kläger und Klägerinnen als Verbraucher zu qualifizieren sind. Dies bedeutet, dass für alle auch der Widerruf des Darlehens aus Verbraucherschutzgesichtspunkten möglich ist. Die wiederholt durch einzelne Richter erfolgte Einordnung als Unternehmer ist damit vom Tisch.
  • Der Bundesgerichtshof stufte zu Ihren Gunsten den Darlehensvertrag und den Kaufvertrag der Photovoltaikanlage als wirtschaftliche Einheit ein. Auch forderte er für die Verträge nicht die strengeren Anforderungen an ein Grundstücksgeschäft. Dies bringt in weiteren Teilen Erleichterung für unsere Argumentation.

Die vorgenannten Feststellungen des Bundesgerichtshofes sind für die von uns geführten Verfahren grundsätzlich vorteilhaft. Sie bestätigen im Grundsatz einen Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt kommt es lediglich darauf an, in jedem einzelnen Fall nachzuweisen, dass der jeweilige Kläger/ die Klägerin Kenntnis von den Äußerungen der Stuttgarter Versicherung auf dem 2. bzw. dem 1. Powerday hatte. Insoweit werden wir auf jeden unserer Mandanten mit einem gesonderten Schreiben zukommen, um die nächsten Schritte vorzubereiten.

Das vollständige Urteil finden Sie unter folgendem LINK.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. jur. Daniel Fingerle
Inhaber / Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

 

 

 

Daniela Freimann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

 

 

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