Das OLG Düsseldorf hat die neue Unterhaltstabelle für 2026 veröffentlicht. Die bloße Aktualisierung der sog. Düsseldorfer Tabelle begründet keinen Anspruch auf Abänderung eines Unterhaltstitels nach § 238 FamFG oder  § 323 ZPO, d.h. bestehende Unterhaltstitel werden nicht automatisch angepasst. Eine Abänderung ist nur bei wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Verhältnisse möglich, wobei die Tabelle als Indiz für veränderte Lebenshaltungskosten dienen kann, aber nicht allein ausreicht.

Gerne überprüfen wir Ihren Anspruch.

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Referat Familienrecht

17.12.2025

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