Mit Erschütterung mussten wir feststellen, dass Teile der Unternehmensgruppe Sun Contracting aus Österreich Insolvenz angemeldet haben. Hoffnung auf eine Sanierung bestehen laut Aussagen des Alpenländischen Kreditorenverband wohl nicht.

Betroffen sind in Deutschland vor allem Kleinanleger und Landwirte. Idee hinter der Anlageform war das sogenannte Photovoltaik-Contracting. Die Investition in die Solaranlagen auf Dächern von Betrieben oder Bauernhöfen mussten von den Landwirten nicht selbst vorgenommen werden. Die Firmen übernahmen vielmehr die Planung, Finanzierung und Wartung. Ihr Benefit erfolgte aus dem erzeugten Strom. Finanziert wurde über Anleihen und Nachrangdarlehen, teilweise über Crowdfounding. Die Anleger versprachen sich stabile Renditen.

Fallende Strompreise und hohe Zinsen führten zu Abschaltungen von Anlagen und erheblichen Einnahmeausfällen. Dazu kam eine empfindliche Strafe der ungarischen Finanzaufsicht MNB wegen unerlaubten Vertriebs von Anleihen. Die Summe der Probleme führte sodann zur Insolvenz. Darüber hinaus führt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Ende 2024 Ermittlungen wegen Betrugs und Bilanzfälschung. Für Kleinanleger ist die Situation besonders schlecht, da ihre Investitionen als nachrangige Darlehen gelten und damit aus der Insolvenz wohl eher kein Schadenersatz zu erwarten ist.

Was können wir für Sie tun?

  • Unterstützung bei Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren
  • Prüfung und Durchsetzung alternativer Anspruchsgrundlagen aus Beraterhaftung und Prospekthaftung
  • Geltendmachung des Schadenersatzes im laufenden Strafverfahren
  • Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Deckung der Prozesskosten


Weshalb gerade wir?

Wir haben als Kanzlei jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Durchsetzung von Ersatzansprüchen aus fehlgeleiteten Investitionen in Photovoltaikanlagen. So konnten wir unter anderem für mehr als 200 unserer  Mandanten in einem Prozess gegen die Stuttgarter Versicherung erfolgreich einen erheblichen Ersatz des Schadens erstreiten. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-oberlandesgericht-stuttgart-niederlage-fuer-stuttgarter-versicherung.56a56478-8bb7-4043-b962-4e3a0ab84098.html


Was müssen Sie tun?

  1. Schicken Sie uns die Unterlagen (Verträge, etc.) zu Ihrer Angelegenheit, insbesondere den Überweisungsbeleg zur Investition an freimann@dr-fingerle.de
  2. Beschreiben Sie uns kurz, wann und wie Sie Anleger geworden sind.
  3. Übersenden Sie uns die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  4. Vereinbaren Sie gern einen Termin via Telefon/ Videokonferenz oder persönlich.


Was bekommen Sie von uns?

  1. Ein erstes Beratungsgespräch, in welchem wir Ihnen die Möglichkeiten skizzieren zu einem Pauschalpreis von 150,00 €.
  2. Wir fragen kostenfrei Ihre Rechtsschutzversicherung an.
  3. Eine auf Sie maßgeschneiderte, persönliche Betreuung.


Ansprechpartnerin ist:

Daniela Freimann

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

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