BGH 07.05.2025 – XII ZB 463/24
Kinder mit einem Bruttoeinkommen von höchstens € 100.000 jährlich brauchen für den Unterhalt ihrer Eltern nicht aufzukommen. Für alle anderen hat der Bundesgerichtshof im Mai 2025 entschieden, dass sie im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Elternunterhalt bezahlen müssen, solange durch die Zahlung ihr eigener Unterhalt oder der vorrangiger unterhaltsberechtigter Personen nicht gefährdet ist. Das Kind darf aber einen Sockelbetrag und weitere 70% des über den Sockelbetrag hinausgehenden anrechenbaren Einkommens behalten.
Referat Familienrecht
24.09.2025