In seiner Entscheidung vom 20.11.2024 hat der BGH – XII ZB 78/24 – über fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit beim #Minderjährigenunterhalt und Herabsetzung des notwendigen #Selbstbehalts bei Wohn- oder Hausgemeinschaft mit einem Dritten wie folgt entschieden:

Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt, §§ 1603 Abs. 2, 1612 b BGB.

Die Entscheidung betrifft zwei für den Einwand der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB höchst praxisrelevante Fragen: Zum einen Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei Untersagung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Und zum anderen die Frage der Selbstbehaltsreduzierung bei Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft.

Referat Familienrecht

07.08.2025

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz