Nunmehr wurde die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht: Darin werden jeweils die wesentlichen Eckdaten zur Bestimmung des Kindes-, Ehegatten- sowie Betreuungsunterhalts festgelegt, die vor allem aufgrund der ständig sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen sind. Vor allem aufgrund der stark angestiegenen Lebenshaltungskosten war in allen Altersstufen des Kindesunterhalts eine Anhebung um nahezu 10 % erforderlich. Auch die Selbstbehalte wurden angehoben ebenfalls wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Für Rückfragen zu den einzelnen Unterhaltstatbeständen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Tabelle finden sie HIER.

Referat Familienrecht

14.12.2023

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