Daniela Freimann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

 

 

 

Eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann nach einem inzwischen durch den Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 320/20) bestätigten Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 17 U 810/19) in vielen Fällen zurückgefordert werden. Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen häufig bei einer vorzeitigen Ablösung eines Darlehensvertrages. Das OLG Frankfurt entschied nun, dass eine von der Commerzbank AG in verwendete Klausel nicht wirksam war. Diese wies keine ordnungsgemäße Darstellung der Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung aus. Ein sorgsamer Verbraucher konnte so nicht erkennen in welcher Höhe Vorfälligkeitsentschädigung entstehen und wie sich diese berechnen würde. Weil es somit an einem Rechtsgrund für eine Vorfälligkeitsentschädigungen fehlte, konnte der Kläger bereits gezahlte Entschädigungen von der Commerzbank AG zurückverlangen. Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen erreichen Vorfälligkeitsentschädigungen oftmals eine nicht unbeträchtliche Höhe. Eine Prüfung Ihres Vertrages gibt schnell Auskunft darüber, ob Sie bereits getätigte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern können. Bei Verträgen, welche vor dem 21. März 2016 geschlossen wurden, bestehen demnach gute Chancen auf eine Rückforderung.

Sofern Sie selbst einen Verbraucherdarlehensvertrag bei der Commerzbank AG abgeschlossen haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen gern für Sie die Möglichkeiten zu einer Pauschale von 79°€.

Referat Bank- und Kapitalmarktrecht

28.09.2021

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