Wir beraten Sie in allen Fragen zum Vereinsrecht

Das Spezialgebiet ist mit „Vereinsrecht“ nur unvollständig umschrieben, da es zahlreiche Regelungen aus verschiedenen Rechtsgebieten in sich vereint und Verständnis für die Praxis in den Vereinen oder Institutionen erfordert.
Beide Anforderungen kann die Kanzlei erfüllen, da die zuständigen Spezialisten im Team der Kanzlei langjährige Erfahrungen im Vereinsrecht und praktische Erfahrungen als Vorstand oder Beirat einbringen können. Dies gilt insbesondere für Fragen der

  • Gemeinnützigkeitsanforderungen im Rahmen der Abgabenordnung
  • Abgrenzung ideeller und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des Steuerrechts
  • Erstellen von Satzungen und Überprüfung von bestehenden Regelungen zur Geschäftsordnung, Beitragsordnung und Ernennung von besonderen Beauftragten
  • Beratung bei Fragen zur Mitgliederversammlung
  • Vereinsausschlussverfahren
  • Vorabanfragen beim Finanzamt und Vereinsregister

Ihre Anwälte zum Vereinsrecht: