Wir beraten Sie in allen Fragen zum Anwalts- und Notarhaftungsrecht

Zwei ausgesprochen namhafte deutsche Haftpflichtversicherer vertrauen unserer Expertise bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegenüber Anwälten und Notaren. Hierbei sind wir in folgenden Bereichen tätig:

  • Vertretung von Rechtsanwälten und Notaren bei der Abwehr haftungsrechtlicher auf Schadensersatz gerichteter Klagen
  • Vertretung von Rechtsanwälten und Notaren in Rechtsstreitigkeiten, bei denen ihnen der Streit verkündet wurde.

Ihre Anwälte zum Anwalts- und Notarhaftungsrecht: