Wir beraten Sie in allen Fragen zum Medizinrecht

Unser hochspezialisiertes Team in Bereich des Medizinrechts steht Ihnen  jeder Zeit zur Verfügung. Das Medizinrecht ist ein Oberbegriff für viele Rechtsgebiete im Gesundheitswesen, wie z.B. dem Apothekenrecht, dem Arzthaftungsrecht, dem Recht der Krankenhausversorgung, dem Pflegerecht, dem Vertragsarztrecht  und das Approbations- und Berufsrecht der Ärzte.

Gern unterstützen  und beraten wir Sie zu Ihren Fragen im Bereich des Medizinrechts, hier insbesondere bei

  • Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Abwehr von zivil- und sozialrechtlichen Schadenersatzforderungen aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler
  • Beratung von Ärzten zu Fragen des Berufs, -Zulassungs- und Gebührenrechts
  • Vertretung Beratung von Patienten zu den Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen aufgrund ärztlicher- und zahnärztlicher Behandlungsfehler

Ihr Anwalt zum Medizinrecht: