Der letzte Wille ist eine Sache die jeden von uns früher oder später selbst betrifft!

Zwar hat nicht jeder so viel zu vererben wie der kürzlich verstorbene italienische Supermarktketten-Multimillionär Bernardo Caprotti, welcher allein seiner Sekretärin 75 Millionen Euro hinterließ. Jedoch hat jeder im Rahmen seines Vermögens ein berechtigtes Interesse daran, dass nach dem Tod damit so verfahren wird, wie er oder sie es zu Lebzeiten gewollt hat.

Hier sollte durch Erstellung eines rechtssicheren Testaments, das für den Erblasser aber auch für die Angehörigen Sicherheit schafft, rechtzeitig vorgesorgt werden.

Gerade im Zusammenhang mit im Alter pflegebedürftigen Menschen ist ausweislich einer Studie die Gefahr der Erbschleicherei nicht zu unterschätzen. Teilweise wird zum Beispiel die Demenz des späteren Erblassers ausgenutzt, um ihn oder sie zu einer begünstigenden Verfügung um den Nachlass zu bewegen. In diesem Zustand entstandene Testamente können zwar möglicherweise von den Angehörigen später wegen fehlender Testierfähigkeit angegriffen werden – eben diesen Zeitpunkt der mangelnden geistigen Fähigkeit zu erkennen und ggf. zu beweisen kann jedoch sehr schwierig sein.

Deshalb denken Sie rechtzeitig daran Ihren letzten Willen festzuhalten!

Ebenso wichtig ist es, diesen bei veränderten Lebensumständen anzupassen. So wird beispielsweise im Fall einer Scheidung das gemeinsame Ehetestament unwirksam (§ 2077 BGB). Dies ist aber nicht immer der Fall, wie der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main(Az.: 20 W 322/14) zeigt. Hier wurde in dem Testament des Verstorbenen -bereits vor Eheschließung- die spätere Ehefrau begünstigt. Der Bruder des Verstorbenen war der Meinung, der Wille des Verstorbenen sei nach der Scheidung aber nunmehr gewesen, dass er -der Bruder- Erbe würde. Das Testament wurde nie geändert. Das Gericht verneinte in diesem Fall die Anwendung des § 2077 BGB und erklärte das Testament zu Gunsten der mittlerweile Ex-Ehefrau für wirksam.

Auch einmal getroffene Testamente auf dem aktuellen Stand der Lebensumstände zu halten ist also entscheidend.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Erstellung, Erneuerung, Anfechtung von Testamenten gern mit unserem Fachwissen.

Ihre Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Fingerle und Frau Rechtsanwältin Daniela Freimann.

14.11.2016

Daniela Freimann
Rechtsanwältin

© 2021 Dr. Fingerle | Rechtsanwälte | Impressum | Datenschutz